VG-Wort
Copyshops
Als Copyshops oder Kopierläden gelten Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Vervielfältigen liegt.
Die Höhe der Vergütung, die Copyshops für die Vervielfältigungen an die VG WORT entrichten müssen, richtet sich nach der Vergütungstabelle für Kopierläden.