Die wichtigste Änderung: Bisher waren die meisten Händler nur "Vertreiber" (Verkäufer) mit überschaubaren Pflichten. Das reicht jetzt nicht mehr. Wer Waren selbst verpackt oder gebrauchte Kartons wiederverwendet (neu verkleben, adressieren, Etikett überkleben) – etwa im Versandhandel oder bei Eigenmarken – gilt zusätzlich als "Erzeuger". Das bringt deutlich mehr Pflichten mit sich.
Als Erzeuger müssen Sie ab 12. August 2026:
• die Konformität jeder Verpackung selbst prüfen und schriftlich nachweisen (Technical File),
• eine EU-Konformitätserklärung für jede Verpackung erstellen,
• Ihre Verpackungen mit Namen, Kontaktdaten und Chargen-/Seriennummer kennzeichnen.
Daneben, je nach Tätigkeit:
Als Vertreiber (Einkauf & Verkauf ausschließlich in Deutschland):
• vor dem Verkauf prüfen: Ist der Hersteller bei LUCID registriert, ist die Verpackung korrekt gekennzeichnet,
• bestimmte gebrauchte Verpackungen kostenlos zurücknehmen und dokumentieren.
Als Hersteller (Sie importieren verpackte Ware oder bringen sie erstmals in Deutschland in Verkehr):
• Registrierungspflicht bei LUCID,
• Sie tragen die Kosten für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackungen.
Wie Händler genau vorgehen müssen, hat der erfahren hat der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) in einem Folder „Verpackungen im Einzelhandel“.
Hier die Broschüre steht Handelsverbandsmitgliedern exklusiv zur Verfügung.
Sie können diese unter info@hv-bw.de anfordern.
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema beim Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT): Franziska Köster (bvt@einzelhandel-ev.de)
Bildnachweis: Broschüre BVT