Positiv bewertet der Verband insbesondere, dass die ursprünglich vorgesehenen Stichprobenprüfungen entfallen. Für viele Händlerinnen und Händler bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Gerade der stationäre Einzelhandel war während der Pandemie in besonderem Maße betroffen: Lockdowns, massive Umsatzeinbrüche und nachhaltig verändertes Konsumverhalten wirken bis heute nach. Umso wichtiger ist es, dass die nun beschlossene Rückerstattung unbürokratisch und zügig erfolgt.
„Es ist richtig und wichtig, dass nun Klarheit herrscht und die Rückerstattung der geleisteten Rückzahlungen endlich umgesetzt werden kann. Nach intensivem Ringen steht nun fest, dass die Rückerstattung nicht, wie von uns gefordert, automatisch und ohne Antrag durch den Betroffenen erfolgen kann. Es ist aber zu hoffen und wurde zugesichert, dass die Beantragung ausgesprochen effizient und bürokratiearm gehandhabt wird. Dass die Stichproben entfallen, ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Signal.“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass betroffene Betriebe die Erstattung über ein Online-Verfahren beantragen müssen. Nach Angaben der L-Bank liegen angeblich nicht ausreichend Daten vor, um das Verfahren weitgehend automatisiert durchzuführen. Der Handelsverband geht jedoch davon aus, dass durch die ursprünglichen Anträge sowie durch die Rückmeldungen und geleisteten Rückzahlungen bei den meisten Unternehmen alle relevante Informationen bereits vorhanden sind, was die Durchführung des Verfahrens erleichtern sollte.
„Wenn Unternehmen Gelder zurückgezahlt haben, die nun auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung erstattet werden sollen, dann ist eine weitgehende Vorausfüllung der Anträge das absolute Minimum. Die notwendigen Daten sollten aus den bestehenden Verfahren vorliegen. Es darf nicht sein, dass die Betriebe erneut mit umfangreicher Bürokratie belastet werden“, so Hagmann weiter.
Der Handelsverband fordert, dass das Verfahren nun umgehend gestartet und so schnell wie nur möglich umgesetzt wird. Nach einer langen Phase der Unsicherheit muss jetzt die zügige und praktikable Rückerstattung der zu Unrecht eingeforderten Beträge im Mittelpunkt stehen. Die betroffenen Händlerinnen und Händler brauchen diese finanzielle Entlastung dringend.
26.02.2026
Gesetz zur Rückerstattung der Corona-Soforthilfe beschlossen: Jetzt zählt eine schnelle und unbürokratische Umsetzung
Kontaktperson(en)
Michael Heinle
Referent Public Affairs und Social Media
0711 64864 46
0711 64864 24
heinle@hv-bw.de
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart