29.01.2026

Handelsverband fordert mutige und umfassende Reform des Ladenöffnungsgesetzes in Baden-Württemberg

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes im 
Landtag Baden-Württemberg fordert der Handelsverband Baden-Württemberg die Landespolitik auf, 
das Gesetz umfassender und zukunftsfähig zu reformieren. Einzelne punktuelle Anpassungen greifen 
zu kurz. Sie zeigen zwar, dass das bestehende Ladenöffnungsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist, lösen 
aber nicht die grundlegenden Herausforderungen des stationären Handels.

Der Einzelhandel befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Onlinehandel, verändertes 
Konsumverhalten und sinkende Besucherfrequenzen setzen viele Betriebe unter Druck. Gerade 
sonntags bestellen viele Menschen bequem von zuhause – während der stationäre Handel an dem Tag 
geschlossen bleibt, an dem viele Kundinnen und Kunden Zeit zum Einkaufen hätten. Deshalb braucht 
es verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen.

Ein zentrales Element einer Reform in Baden-Württemberg muss auch die Regelung zu verkaufsoffenen 
Sonntagen sein. In Baden-Württemberg sind derzeit lediglich drei Sonntagsöffnungen pro Jahr mit 
Anlassbezug erlaubt. Das ist im bundesweiten Vergleich ein klarer Wettbewerbsnachteil, da alle 
anderen Bundesländer mindestens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulassen. Wir fordern daher 
eine Angleichung an den Bundesschnitt: vier verkaufsoffene Sonntage jährlich, davon mindestens einer 
im Advent. Hier braucht es auch dringend weitere Erleichterungen. Weihnachtsmärkte bieten im Advent
zusätzliche Anreize für den Besuch der Innenstädte und verkaufsoffene Sonntage in dieser Zeit stärken 
den Einkauf vor Ort.

„Wenn sonntags die Onlineumsätze steigen, da die Menschen an diesem Tag Zeit haben um 
einzukaufen, während die Innenstädte im stationären Handel dunkel bleiben müssen, läuft etwas 
grundlegend falsch. Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen – gerade bei verkaufsoffenen 
Sonntagen und im Weihnachtsgeschäft“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des 
Handelsverbands Baden-Württemberg.

Positiv ist, dass der Gesetzentwurf die Bedeutung sogenannter Smart Stores anerkennt, die 
insbesondere im ländlichen Raum zur Sicherung der Nahversorgung beitragen können, und deren 
Öffnung an Sonntagen nun regelt. Kritisch sehen wir jedoch die vorgesehene Anzeigepflicht gegenüber 
den Kommunen, die erneut einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und zusätzliche 
Unsicherheiten schaffen kann. Auch die Einschränkungen an einzelnen Feiertagen sind in der Praxis 
problematisch, da Schließprozesse häufig personellen Aufwand erfordern – gerade das soll durch 
automatisierte Konzepte vermieden werden.

„Wir erwarten von der Landespolitik eine mutige Reform des Ladenöffnungsgesetzes, die den Realitäten 
des Handels Rechnung trägt. Nur so können wir Nahversorgung im ländlichen Raum sichern. Sind die 
Auflagen zu groß oder werden die Öffnungszeiten durch die Kommunen zu stark eingeschränkt, so wird 
der Betrieb von Smart Stores unwirtschaftlich und die Läden müssen geschlossen werden oder eröffnen 
erst gar nicht “, so Hagmann abschließend.

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Michael Heinle
Michael Heinle

Referent Public Affairs und Social Media

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