Der Einzelhandel befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Onlinehandel, verändertes
Konsumverhalten und sinkende Besucherfrequenzen setzen viele Betriebe unter Druck. Gerade
sonntags bestellen viele Menschen bequem von zuhause – während der stationäre Handel an dem Tag
geschlossen bleibt, an dem viele Kundinnen und Kunden Zeit zum Einkaufen hätten. Deshalb braucht
es verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen.
Ein zentrales Element einer Reform in Baden-Württemberg muss auch die Regelung zu verkaufsoffenen
Sonntagen sein. In Baden-Württemberg sind derzeit lediglich drei Sonntagsöffnungen pro Jahr mit
Anlassbezug erlaubt. Das ist im bundesweiten Vergleich ein klarer Wettbewerbsnachteil, da alle
anderen Bundesländer mindestens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulassen. Wir fordern daher
eine Angleichung an den Bundesschnitt: vier verkaufsoffene Sonntage jährlich, davon mindestens einer
im Advent. Hier braucht es auch dringend weitere Erleichterungen. Weihnachtsmärkte bieten im Advent
zusätzliche Anreize für den Besuch der Innenstädte und verkaufsoffene Sonntage in dieser Zeit stärken
den Einkauf vor Ort.
„Wenn sonntags die Onlineumsätze steigen, da die Menschen an diesem Tag Zeit haben um
einzukaufen, während die Innenstädte im stationären Handel dunkel bleiben müssen, läuft etwas
grundlegend falsch. Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen – gerade bei verkaufsoffenen
Sonntagen und im Weihnachtsgeschäft“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des
Handelsverbands Baden-Württemberg.
Positiv ist, dass der Gesetzentwurf die Bedeutung sogenannter Smart Stores anerkennt, die
insbesondere im ländlichen Raum zur Sicherung der Nahversorgung beitragen können, und deren
Öffnung an Sonntagen nun regelt. Kritisch sehen wir jedoch die vorgesehene Anzeigepflicht gegenüber
den Kommunen, die erneut einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und zusätzliche
Unsicherheiten schaffen kann. Auch die Einschränkungen an einzelnen Feiertagen sind in der Praxis
problematisch, da Schließprozesse häufig personellen Aufwand erfordern – gerade das soll durch
automatisierte Konzepte vermieden werden.
„Wir erwarten von der Landespolitik eine mutige Reform des Ladenöffnungsgesetzes, die den Realitäten
des Handels Rechnung trägt. Nur so können wir Nahversorgung im ländlichen Raum sichern. Sind die
Auflagen zu groß oder werden die Öffnungszeiten durch die Kommunen zu stark eingeschränkt, so wird
der Betrieb von Smart Stores unwirtschaftlich und die Läden müssen geschlossen werden oder eröffnen
erst gar nicht “, so Hagmann abschließend.
29.01.2026
Handelsverband fordert mutige und umfassende Reform des Ladenöffnungsgesetzes in Baden-Württemberg
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