12.02.2021

Eilmeldung: Allgemeinverfügungen einiger Landkreise

Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar wurden die landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 aufgehoben.

Um jedoch die Unterschreitung des Schwellenwertes in allen Stadt- und Landkreisen zu erreichen, können gleichzeitig nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene angeordnet werden.

Die Umsetzung dieser regionalen Ausgangsbeschränkungen erfolgt in Allgemeinverfügungen auf Ebene der Gesundheitsämter. Das Sozialministerium hat dazu am 10. Februar 2021 einen Erlass zu regionalen Ausgangsbeschränkungen an die Kommunen im Land verschickt.

Mit diesem Erlass sind die Gesundheitsämter angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.  

Liste der Stadt- und Landkreise, in denen ab 12. Februar 2021 nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten:  (Die Liste basiert auf Meldungen der Stadt- und Landkreise an das Sozialministerium sowie eigener Recherche. Abweichungen zu Informationen vor Ort sind möglich.)
 

  • Landkreis Biberach 
  • Bodenseekreis
  • Landkreis Calw
  • Hohenlohekreis
  • Landkreis Lörrach
  • Neckar-Odenwald-Kreis
  • Landkreis Rottweil
  • Landkreis Schwäbisch Hall
  • Schwarzwald-Baar-Kreis
  • Landkreis Waldshut
  • Stadtkreis Heilbronn
  • Stadtkreis Mannheim
  • Stadtkreis Pforzheim
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Landkreis Karlsruhe
  • Landkreis Tuttlingen  

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