07.09.2020

Ländererlasse zu Fristverlängerungen für die Aufrüstung von Kassen mit einer TSE

Voraussetzungen hardwarebasierte TSE

Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.

Voraussetzungen hardwarebasierte TSE

Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.

 

Dokumentations- und Nachweispflichten

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist durch eine entsprechende Dokumentation festzuhalten, der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.

 

Antrags- und Informationspflichten

Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen als stillschweigend gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bereits vor Bekanntgabe des Erlasses gestellte Anträge gelten als bewilligt, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Kontaktperson(en)

phd Modal