Jahresauftaktveranstaltung - 2026 gut informiert starten! - 15. Januar 2026 von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
in dieser Kurzveranstaltung werden alle anstehenden gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen in der Praxis auf die Personalbereiche bzw. die Mitarbeiter der Unternehmen erläutert.
Das Webseminar richtet sich an Einzelhändler, Mitarbeiter in Personalabteilungen und alle, die Entscheidungen im Personalbereich in kleineren, mittleren und großen Unternehmen treffen.
Anbei finden Sie einen Überblick der Themen, die behandelt werden:
Das Programm kann sich aus heutiger Sicht durch weitere gesetzliche Entwicklungen noch anpassen und ergänzen. Nachfolgend aber die bisherigen Überlegungen dazu:
Sozialversicherung:
- Die betriebliche Altersversorgung soll weiter vorangetrieben werden: Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen sowie Planungen zur Entbürokratisierung
- Anpassung der Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung sind in der Überlegung, bis dato eher auf den landwirtschaftlichen Bereich begrenzt
- Neue Regelungen zu den Minijobs stehen an, durch Anhebung Mindestlohn und Co.
- Künstlersozialversicherung: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung soll stabilisiert und das
Abgabeverfahren vereinfacht werden; Stichwort Pauschalisierung. - A1-Anträge: ab dem 01.01.2026 wird auch für Einsätze in Länder mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen die Antragsstellung für A1-Bescheinigungen digitalisiert.
- Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung
Lohnsteuer
- BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025 zur elektronischen Übermittlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2026
- Bruttopreisgrenze bei Elektrofahrzeugen seit 01.07.2025 auf 100.000 Euro erhöht
- Entfernungspauschale: Ab 2026 dauerhafte Anhebung auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer
- Zuschläge für Mehrarbeit steuerfrei bei mehr als der tariflich vereinbarten Vollzeitarbeit von 34 Stunden oder der außertarifliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch offen.
- Die Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro im Monat werden bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern
ab Weiterbeschäftigung und Eintritt ins Rentenalter steuerfrei - Aufstockung aus Teilzeit soll durch eine steuerbegünstigte Prämie des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 225 Euro monatlich attraktiver gestaltet werden.
- Hinweise zum Thema Workation
Das Programm wird sich aus heutiger Sicht durch weitere gesetzliche Entwicklungen noch anpassen und
ergänzen. Auf Verwaltungsanweisungen und aktuelle Urteile wird eingegangen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei!